Informationen zum Wahlrecht
4 x 5 Stimmen
Bei den anstehenden Wahlen am 20.02.2011 wählt Hamburg erstmals nach neuem Wahlrecht. Das neue Wahlgesetz der Bürgerschaft aus dem Jahr 2009 stellt einen Kompromiss dar zwischen den Vorstellungen der Bürgerschaft und der Volksinitiative „Mehr Demokratie“. Das Gesetz enthält ein neues stark personalisiertes Wahlrecht. Ziel dieser erneuten Wahlrechtsänderung von 2009 ist es, für Hamburg ein Wahlrecht zu schaffen, das uns Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung ermöglicht.
Sie haben 10 Stimmen für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft: 5 auf dem gelben Landesstimmzettel und 5 auf dem roten Wahlkreisstimmzettel. Sie haben sowohl auf der Landesliste als auch auf der Wahlkreisliste die Möglichkeit zum sogenannten kumulieren und panaschieren. Sie können also frei entscheiden, Ihre jeweils 5 Stimmen einer Partei oder einem oder mehreren Kandidaten zu geben.
Auf der Wahlkreisliste können Sie Ihre 5 Kreuze nur noch für einen oder mehrere Kandidaten machen, nicht aber an eine Partei vergeben.
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